Projekte von ATEUS

Projekte

Projekt – Infrastrukturprojekt

Bei einem derartigen komplexen und über Jahre laufenden Bauverfahren bietet sich eine bauvertragliche Begleitung an, da sich insbesondere Fragen von Mehrkosten ergeben, da sich diverse Themenstellungen erst im Zuge der Bauabwicklung ergeben.

ATEUS MKF Instrument
Für solche Bauvorhaben und unserem Know-How haben wir ein Instrument entwickelt, etwaige Mehrkosten effizient und rasch abzuhandeln. Es erfolgt eine effiziente MKF-Prüfung nach ÖNORM B 2110 oder ABGB sowie besonderer Vertragsbestimmungen auf mehreren Ebenen. Themen sollten auf der Baustelle geregelt werden. Der Bauherr kann sein Bauvorhaben realisieren und die Ressourcen nicht für Anti-Claim Management aufzuwenden.

ATEUS-Streitschlichtungselement
Sollten sich Diskussionen nicht vermeiden lassen, so können verschiedene Streitschlichtungsmechanismen (wie Schiedsgutachten, Schlichtung oder Mediation) eingesetzt werden, um auch das Klima zwischen Vertragspartner nicht dauerhaft zu beschädigen.

Dokumentation
Durch die bauvertragliche Begleitung kann auch in zeitlichem Zusammenhang mit einer Mehrkostenforderung eine Dokumentation erfolgen, sodass man bei einem Streit, der erst in einigen Jahren stattfindet gerüstet ist.

Statement

„Wir von ATEUS Rechtsanwälte sind stolz ein so großes und für die Allgemeinheit wertvolles Bauvorhaben auch mit unserer Expertise bauvertragsrechtlich betreuen zu dürfen. Es ergeben sich daraus verschiedene Herausforderungen und Themenstellungen, bei denen wir unterstützen können.“


Projekt – Laufwasserkraftwerk

Ein Laufwasserkraftwerk mit einer Tunnellänge von über 20 km und im Gebirge errichtet, stellt für alle Projektbeteiligten eine Herausforderung dar. Umso mehr sind wir stolz auch Teil eines solchen Projektes gewesen sein zu dürfen. Die Planungen für ein solches Kraftwerk gehen bis in die 1950er Jahre zurück und nach dem Baubeginn 2014 erfolgt nunmehr im Laufe des Jahres 2022 die Eröffnung.

Wir konnten unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Fragestellungen unterstützen:

Vertragsauflösung
Es erfolgte während der Bauphase eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit dem Hauptauftragnehmer des Tunnelbauloses, wobei wir hier die Auflösungsvereinbarung erstellt haben und ebenso die Übergabe an den Nachfolgeunternehmer begleitet haben, der in Form eines Allianzvertrages die Bauarbeiten fortführte. Es war hier die Übergabe der Tunnelbohrmaschinen ebenso eine Herausforderung, wie die gesamte Baustellenlogistik.

Positive Prüfung durch den Rechnungshof
Es erfolgte ein nachprüfende Kontrolle der Vertragsauflösung, die vom österreichischen Rechnungshof als positiv beurteilt wurde.

Begleitung des Tunnelbohrmaschinenherstellers bei der Auseinandersetzung
Im Zuge dessen konnten wir einen der weltgrößten Tunnelbohrmaschinenhersteller bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Besteller der Maschinen mit einem Streitwert von ca. Euro 12. Mio vor dem Landesgericht Innsbruck vertreten. Die Angelegenheit konnte durch einen Vergleich für unsere Mandantin positiv erledigt werden. Dabei war auch immer die Einbeziehung des Mutterkonzerns in den USA wesentlich und konnte der Vergleich erst nach Erstattung eines Gutachtens, des Ersturteils und Schriftsätzen von insgesamt mehreren tausend Seiten erreicht werden.

Statement

„Dieses Projekt ist ein Leuchtturmprojekt unserer Kanzlei. Es waren herausfordernde Zeiten, wie tagelange Vernehmungen vor dem LG Innsbruck oder das Verfassen von Berufung und Berufungsbeantwortungen von über 550 Seiten in 4 Wochen Frist. Ebenso die Vertragsauflösung, welche innerhalb weniger Wochen über die Bühne gegangen ist. Andererseits war es für uns auch ein Erlebnis, dass wir nie vergessen werden; wie etwa zwei 1.000 Tonnen schwere Tunnelbohrmaschinen vor Ort bei deren Arbeit mitten im Berg beobachten zu können. Es ist erst dort erkennbar, welche unvorstellbare Leistung die Mannschaften vor Ort im Berg unter widrigsten Bedingungen erbringen. “


Projekt – Geothermie Kraftwerk

Die Energiewende stellt die Energieversorger vor enorme Herausforderungen in den kommenden Jahren. Wir von ATEUS begleiten unsere Mandanten dabei. So auch bei neuen Geothermie-Kraftwerken, bei denen insbesondere die Tiefenbohrungen auch bauvertragliche und vergaberechtliche Herausforderungen haben.

Statement

„Wenn man 3.000 m in die Tiefe bohrt, weiß man zu Beginn nicht, ob man ankommt und wenn man ankommt, was man findet. Trotz moderner Untersuchungsmethoden gibt die Erde ihre Geheimnisse nicht vollständig vorab bekannt. Mit diesen Unsicherheiten geht es auch bei der Vertragsgestaltung und der Risikoteilung (risiko-sharing) umzugehen. Bonus-Modelle bei erfolgreichen Bohrungen sind ein guter Anreiz, um den Teamgeist zu stärken und eine ausgewogene Risikoaufteilung abzufedern – alle Vertragsparteien partizipieren am Erfolg mit, müssen jedoch auch Risiken mittragen.“


Projekt – Allianzverträge

Für die Errichtung von Bauwerken werden nach wie vor noch die klassischen Vertragstypen des Einheitspreisvertrages oder des Pauschalpreisvertrages nach der ÖNORM B2110 bzw. ÖNORM B2118 bzw dem ABGB herangezogen.

Diese sind aber in viel höheren Maße störanfällig, weil die Parteien bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen fixen Preis nennen müssen, bei dem weder dir Risiken bekannt sind noch sonstige Probleme, die regelmäßig bei der Bauvertragsabwicklung entstehen.

Der Allianzvertrag (alternatives Vertragsinstrument) ist ein Instrument hier eine gemeinsame Interessenlage nach dem Grundsatz best for project zu schaffen, die dazu führen soll, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber gemeinsam für das Projekt arbeiten und gemeinsam am Erfolg bzw Misserfolg des Projekts partizipieren.

Diesbezügliche Modelle nahmen ihren Ursprung bei Bohrungen für die Erdölindustrie und es gibt mittlerweile international etablierte Systeme wie Project Partnering Contract (PPC und FAC-1) im vereinigten Königreich, Alliancing in Australien und Finnland oder Integrated Product Delivery (IPD) USA sowie IPA (Integrierte Projektabwicklung) in Deutschland.

Solche Formen können auch als Mehrparteienverträge gestaltet sein, wo etwa auch der Planer Vertragspartei wird und sohin Bauherr, Planer und Ausführender eine Allianz bilden. Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass auch eine frühzeitige Einbindung der Ausführenden und Planer zu einem wesentlich besseren Ergebnis führen kann (Early Contractor Involvement – ECI).

Kernprinzipien des Allianzvertrages sind:

    • Gleichrangigkeit der Beteiligten (Allianz-Managementteam – Allianzvorstand)
    • Klare Definition von Verantwortlichkeiten – gemeinsame Risiken (risk-sharing)
    • Eigenständiges Vergütungsmodell (direkte Kosten, indirekte Kosten, Bonus-Malus-Prinzip)
    • Best-for-project Prinzip
    • Gemeinsame Verantwortung für den Erfolg = gegenseitige Unterstützung
    • Direkte Kommunikation = Offenheit und Ehrlichkeit
    • Transaktionen nach dem „Open-book“ Prinzip = Transparenz
    • „No blame – no dispute“ Kultur
    • Vertrauen | Integrität | Respekt
    • Stellenbesetzung nach den Prinzipien von high performance und best person for the job – Team Building

Auch der ÖBV (Österreichische Bautechnikvereinigung) hat ein Merkblatt „Alternative Vertragsmodelle – Empfehlungen für die Auswahl und Umsetzung“ herausgegeben und sich mit dem Thema beschäftigt.

ATEUS – Vergabemodell für Allianzverträge und alternative Vertragsmodelle
Um einen Allianzvertrag auch vergaberechtlich umsetzen zu können, bedarf es auch hier der Adaptierungen des Vergabeprozesses, um ein optimales Allianzmodell umsetzen zu können, das auch den Vorgaben des Vergaberechts entspricht.

ATEUS – Partnerschaftsmodell
Entwicklung und Implementierung eines Partnerschaftsmodells für bereits abgeschlossene und in Abwicklung befindliche Bauverträge, um Baustelleneinstellungen aufgrund von COVID oder Lieferengpässen und Preissteigerungen abfedern zu können, ohne dass es zu Stillständen oder Streitigkeiten kommt. Hier kann eine für alle Beteiligten faire Lösung entwickelt werden, werden open books vereinbart, um so die tatsächlich entstandenen Mehrkosten eruieren zu können.

Statement

„Bei unseren Klienten merken wir verstärkt Anfragen in Richtung der Abwicklung von Bauprojekten mittels Allianzverträgen. Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass für gewisse komplexe Bauvorhaben mit schwer kalkulierbaren Risiken eine Abwicklung im Allianzvertrag sinnvoller ist, als ein normaler Bauvertrag, wo der Auftragnehmer bereits sämtliche Risken einpreist. Ferner haben wir uns in der jüngsten Vergangenheit auch mit Themen der menschlichen Komponente am Bau auseinandergesetzt und gesehen, dass einfache Maßnahme wie Teambuilding als auch Lean Management und Lean Construction zu einer weit effizienten Bauabwicklung beigetragen haben.“


Projekt – Bietverfahren

Der Verkäufer einer Liegenschaft hat die Möglichkeit diese nicht nur über Makler zu vertreiben, sondern über das ATEUS-Bietverfahren einen strukturierten öffentlichen Prozess zur Erlangung des besten Preises für seine Immobilie zu erlangen. Wir übernehmen die Abwicklung bis zur Lastenfreistellung und der grundbücherlichen Durchführung. Für die öffentliche Hand bedeutet die Durchführung eines Bietverfahrens die Sicherheit den bestmöglichen Preis erzielt zu haben und kann sohin einer nachprüfenden Kontrolle durch den Rechnungshof gelassener entgegensehen.

Das strukturierte ATEUS-Bietverfahren zur Schaffung eines Wettbewerbs zwischen den Bietern und Erreichen eines optimalen Verkaufspreises hat folgende Vorteile:

  • Vorgabe der Verfahrensbedingungen und Vertragsunterlagen durch die Verkäuferseite
  • Strukturiertes Verfahren
  • Mobilisierung einer großen Zahl an Interessenten
  • Bieterwettbewerb – insbesondere in 2. Angebotsrunde (LAFO)
  • Verkäuferseite trifft keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss
  • Verkäuferseite steht die freie Wahl unter den Angeboten zu
  • Höchstpreis als maßgebliches Kriterium
  • Festlegung eines Mindestverkaufspreises
  • Kostenbeitrag des erfolgreichen Bieters zu den Verfahrenskosten, keine Provision
  • Bestimmungen zu Sicherstellungen je nach Verfahrensstadium

Wir erstellen die Teilnahme- und Verfahrensbedingungen und stellen diese auf unserer eigens dafür eingerichteten Plattform www.bietverfahren.at zur Verfügung. Ferner erfolgt eine Marktmobilisierung durch das Anschreiben unserer Interessenten aus der bei uns geführten umfangreichen Datenbank und durch Inseratschaltungen.

Die Abwicklung läuft durch unsere Kanzlei, von der Einrichtung des Datenraums bis zur Verhandlung der einlangenden Angebote und Abschluss und Durchführung des Kaufvertrages.

Statement

„Mit der eigenen Plattform www.bietverfahren.at und dem von uns entwickelten Bietverfahren ist es für Verkäufer möglich auch größerer Immobilienpakete einem öffentlichen Bieterkreis bekannt zu geben, um sohin in einem Verhandlungsverfahren den höchsten Preis für eine Immobilie zu erlangen. Gleichzeitig übernehmen wir die gänzliche Abwicklung, sodass der Verkäufer nur im minimalen Ausmaß bei der Abwicklung involviert ist“.


Projekt – Early Contracting Involvement (ECI) und BIM bei Bauträgerverträgen

Die Bauträger haben für ihre Projekte erkannt, dass mit der frühzeitigen Einbindung des Bauunternehmens in die Planungen ein bisher nicht gehobenes Einsparungspotential genutzt werden kann.
Ist der Ausführende bereits in der Entwurfs- und Einreichphase an Board, kann er sein Know-How laufend einbringen und auch BIM effektiv genutzt werden. Dies bietet für beide Seiten zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Modell, bei dem der Ausführende erst dann gesucht wird, wenn die Baubewilligung vorliegt und man zum Bauen beginnen möchte. Große „Änderungswürfe“ sind dann nicht mehr möglich, ohne die bisherigen Planungsschritte wiederholen zu müssen. Die BIM-Daten müssen erst nacherfasst werden.
Das ATEUS-Team freut sich sehr, unsere Mandanten bei der vergaberechtlichen und bauvertraglichen Umsetzung dieses ECI-Projekt mit BIM bei Bauträgerbauvorhaben unterstützen zu dürfen.

Statement

„ECI ist unseres Erachtens für die Bauherrschaft und die Ausführenden von Interesse. Man wächst in den ersten Planungsschritten schon zusammen. Ideen könne frühzeitig man allen Beteiligten diskutiert werden. Soll zwischen verschiedenen Tragsystemen oder Baugrubensicherungen entschieden werden, sitzen alle Projektbeteiligten am Tisch. Planer müssen nicht „alle Reserven“ berücksichtigen, wenn der Ausführende eingebunden ist. Um den Anreiz für laufende Optimierungen zu erhöhen, ist eine faire Aufteilung der Einsparungen ab einen zu definierenden Planungsschritt zweckmäßig.“