ÖNORM B 2110: Das Fundament für erfolgreiche Bauverträge
Ohne die ÖNORM B 2110 ist kein Bauvertrag mehr möglich. Sie entschärft „Gefahren“ wie unbegründete Mehrkostenforderungen und teure Leistungsabweichungen.
Im Mai wurde die Neufassung der ÖNORM B 2110 veröffentlicht, mit geringfügigen Änderungen beim Zustandekommen eines Bauvertrags, den Leistungsabweichungen und den Vertragsstrafen.
Informieren Sie sich über diese Neuerungen und die Anpassungen in den ÖNORMEN A 2060 und B 2118 bei unserem Spezialseminar zur ÖNORM B 2110 am 13. September. Erfahren Sie die wichtigsten Inhalte und Fallstricke bei der Anwendung der bewährten Norm.
Vorteile der Teilnahme:
- Kenntnis der Neuerungen der Ausgabe 2023
- Zeitersparnis durch fundiertes Wissen zum Bauvertrag
- Optimierung von Projekten durch das Potenzial der B 2110
Inhalte des Seminars:
Zustandekommen eines Bauvertrages nach neuer ÖNORM B 2110
- Änderung bei Rücktritt vom Vertrag
- Änderung bei Fixgeschäft
- Anpassungen bei den ÖNORMEN A 2060 und B 2118
- Fehler und Fallstricke bei der Vertragsgestaltung umgehen
- Auslegungsregeln bei unklaren Bestimmungen
- Was tun bei Fehlern in Angebot und Bestellung?
Häufige Streitquellen
- Neuer Absatz „Streitigkeiten“
- Änderung bei den Leistungsabweichungen, Verzug
- Änderung bei den Vertragsstrafen
- Grenzen der Prüfpflicht, Mitverschulden des Auftraggebers
- Handlungsempfehlungen für effektives Mahnwesen
Aus der Praxis
- Neu: Anhang A „Value Engineering“ und Anhang B „Bonusregelung“
- Wirtschaftliche Auswirkungen einzelner Vertragspunkte
- Aktuelle Judikatur und Rechtsprechung zur ÖNORM B 2110