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ÖNORM B 2110: Das Fundament für erfolgreiche Bauverträge

Ohne die ÖNORM B 2110 ist kein Bauvertrag mehr möglich. Sie entschärft „Gefahren“ wie unbegründete Mehrkostenforderungen und teure Leistungsabweichungen.

Im Mai wurde die Neufassung der ÖNORM B 2110 veröffentlicht, mit geringfügigen Änderungen beim Zustandekommen eines Bauvertrags, den Leistungsabweichungen und den Vertragsstrafen.

Informieren Sie sich über diese Neuerungen und die Anpassungen in den ÖNORMEN A 2060 und B 2118 bei unserem Spezialseminar zur ÖNORM B 2110 am 13. September. Erfahren Sie die wichtigsten Inhalte und Fallstricke bei der Anwendung der bewährten Norm.

Vorteile der Teilnahme:

  • Kenntnis der Neuerungen der Ausgabe 2023
  • Zeitersparnis durch fundiertes Wissen zum Bauvertrag
  • Optimierung von Projekten durch das Potenzial der B 2110

Inhalte des Seminars:

Zustandekommen eines Bauvertrages nach neuer ÖNORM B 2110

  • Änderung bei Rücktritt vom Vertrag
  • Änderung bei Fixgeschäft
  • Anpassungen bei den ÖNORMEN A 2060 und B 2118
  • Fehler und Fallstricke bei der Vertragsgestaltung umgehen
  • Auslegungsregeln bei unklaren Bestimmungen
  • Was tun bei Fehlern in Angebot und Bestellung?

Häufige Streitquellen

  • Neuer Absatz „Streitigkeiten“
  • Änderung bei den Leistungsabweichungen, Verzug
  • Änderung bei den Vertragsstrafen
  • Grenzen der Prüfpflicht, Mitverschulden des Auftraggebers
  • Handlungsempfehlungen für effektives Mahnwesen

Aus der Praxis

  • Neu: Anhang A „Value Engineering“ und Anhang B „Bonusregelung“
  • Wirtschaftliche Auswirkungen einzelner Vertragspunkte
  • Aktuelle Judikatur und Rechtsprechung zur ÖNORM B 2110

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