ATEUS Rechtsanwälte beraten Sie in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts. Immobilien- und Baurecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Life Sciences, Vergabe-, Transaktions-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

NEUES

NEUES

PROJEKTE

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Geothermie-Kraftwerke

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Allianzverträge

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www.bietverfahren.at

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ECI bei Bauträgerverträgen

PROJEKTE

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Geothermie-Kraftwerke

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Allianzverträge

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www.bietverfahren.at

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ECI bei Bauträgerverträgen

KANZLEI

Stil, Geradlinigkeit und Rechtschaffenheit an den Tag zu legen, ist eigentlich recht einfach. Man muss nur in sämtlichen Lebensbereichen vollkommen davon durchdrungen sein.

KANZLEI

Stil, Geradlinigkeit und Rechtschaffenheit an den Tag zu legen, ist eigentlich recht einfach. Man muss nur in sämtlichen Lebensbereichen vollkommen davon durchdrungen sein.

ATEUS

Gaius Ateius Capito († 22 n. Chr.) gilt als einer der bedeutendsten Urväter des Römischen Rechts. Als herausragender Rechtsgelehrter verstand er es wie kaum ein anderer zu seiner Zeit, komplexe Sachverhalte einer klaren Lösung zuzuführen. Sein Name ist uns bis heute ein inspirierendes Vorbild. Die Vereinfachung auf das Kunstwort ATEUS bringt zudem unser Wirken sowohl innerhalb von Österreich, der Europäischen Union und anderen Teilen der Welt zum Ausdruck.

SCHWERPUNKTE

Erfolg kommt von alleine. Bei Kenntnis aller Fakten. Konzentration auf das Wesentliche. Zielstrebigkeit in der Verhandlung.

KOMPLEXE RECHTSLAGEN. KLARE RECHTSBERATUNG.

Öffentliche Auftraggeber. Nationale und internationale Unternehmen. Organisationen und Privatpersonen. ATEUS Rechtsanwälte beraten Sie in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts. Immobilien- und Baurecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Life Sciences, Vergabe- Transaktions-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

SCHWIERIGE SACHVERHALTE. MENSCHLICHE LÖSUNGEN.

Jeder Rechtsfall ist auf seine Weise einzigartig. Deshalb erarbeiten wir für jeden unserer Mandanten überzeugende, maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt sind.

NACHHALTIGE ERGEBNISSE. ECHTER MEHRWERT.

Lösungen sind dann optimal gelungen, wenn sie langfristig Rechtssicherheit bieten und für alle beteiligten Parteien annehmbar sind. Wir setzen uns mit unserer gesamten Kompetenz und Erfahrung dafür ein, nachhaltige Ergebnisse mit echtem Mehrwert für unsere Mandanten zu erzielen.

IHR ASSET. ERFAHRENE PARTNER.

ATEUS Rechtsanwälte verfügen aufgrund ihrer interdisziplinären Ausbildung über Knowhow, das über rein juristisches Fachwissen weit hinausgeht. Mit klarem Sachverstand und jahrelangem Einblick in unterschiedlichste Branchen streben wir Lösungen an, die sich als vorteilhaft für Sie erweisen.

SCHWERPUNKTE

Erfolg kommt von alleine. Bei Kenntnis aller Fakten. Konzentration auf das Wesentliche. Zielstrebigkeit in der Verhandlung.

KOMPLEXE RECHTSLAGEN. KLARE RECHTSBERATUNG.

Öffentliche Auftraggeber. Nationale und internationale Unternehmen. Organisationen und Privatpersonen. ATEUS Rechtsanwälte beraten Sie in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts. Immobilien- und Baurecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Life Sciences, Vergabe- Transaktions-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

SCHWIERIGE SACHVERHALTE. MENSCHLICHE LÖSUNGEN.

Jeder Rechtsfall ist auf seine Weise einzigartig. Deshalb erarbeiten wir für jeden unserer Mandanten überzeugende, maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt sind.

NACHHALTIGE ERGEBNISSE. ECHTER MEHRWERT.

Lösungen sind dann optimal gelungen, wenn sie langfristig Rechtssicherheit bieten und für alle beteiligten Parteien annehmbar sind. Wir setzen uns mit unserer gesamten Kompetenz und Erfahrung dafür ein, nachhaltige Ergebnisse mit echtem Mehrwert für unsere Mandanten zu erzielen.

IHR ASSET. ERFAHRENE PARTNER.

ATEUS Rechtsanwälte verfügen aufgrund ihrer interdisziplinären Ausbildung über Knowhow, das über rein juristisches Fachwissen weit hinausgeht. Mit klarem Sachverstand und jahrelangem Einblick in unterschiedlichste Branchen streben wir Lösungen an, die sich als vorteilhaft für Sie erweisen.

JURISTEN

Sachverstand ist unsere Grundlage.
Für jede Begegnung.
Für jede Verhandlung.
Für jede Entscheidung.

JURISTEN

Sachverstand ist unsere Grundlage.
Für jede Begegnung.
Für jede Verhandlung.
Für jede Entscheidung.

<b>MICHAEL HERZER</b></br> Dr. iur. LL. M. (Penn State)

MICHAEL HERZER
Dr. iur. LL. M. (Penn State)

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TÄTIGKEITSBEREICH

  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Mergers & Acquisitions
  • Internationale Transaktionen
  • Kapitalmarktrecht
  • Restrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen
  • Schiedsverfahren

BERUFLICHER WERDEGANG

  • derzeit selbstständiger Rechtsanwalt und Partner bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2008 bis 2012 Rechtsanwalt in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2003 bis 2008 Rechtsanwaltsanwärter in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2002 bis 2003 Gerichtspraktikum

AUSBILDUNG

  • seit 2008 Rechtsanwalt
  • 2008 Rechtsanwaltsprüfung (mit sehr gutem Erfolg)
  • 2004 bis 2005 Masterstudium an der Penn State University, USA (LL.M.)
  • 2002 bis 2003 Doktoratsstudium an der Universität Wien (mit Auszeichnung abgeschlossen)
  • 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.)

PUBLIKATIONEN

  • 2017 Handbuch zur Aktiengesellschaft² (Hrsg. Gratzl/Hausmaninger/Justich) Kapitel Vorstand und Auflösung & Abwicklung
  • 2012 Handbuch zur Aktiengesellschaft1 (Hrsg. Hausmaninger/Gratzl/Justich) Kapitel Vorstand
  • 2012 Wandelschuldverschreibungen in der Emittenteninsolvenz (Taufner/Herzer) ÖBA
  • 2012, 587ff 2010 bis 2012 Getting the Deal Through, A Global Arbitration Review, Austrian Chapter
  • 2003 Dissertation zum Thema: „Die Entscheidung Holzmüller und die Auswirkungen auf das österreichische Aktienrecht“

 

KONTAKT
Herzer Rechtsanwalts GmbH
Dr. Michael Herzer
Rechtsanwalt
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
E. herzer@ateus.at

<b>DIETER STIBI</b> </br>Dr. iur. LL. M.

DIETER STIBI
Dr. iur. LL. M.

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TÄTIGKEITSBEREICH

Wirtschaftsrecht

  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vertragsmanagement
  • Allianzverträge, alternative Vertrags- und Vergabemodelle, Partnerschaftsmodelle
  • Insolvenzverwaltung (LG Eisenstadt | HG Wien)
  • Schuldnervertretung
  • Sanierung
  • Restrukturierung
  • Private Clients
  • Zivil- und Zivilverfahrensrecht

Bauvertrags- / Immobilienrecht

  • Baurecht und Bauvertragsrecht
  • Vertretung bei Baustreitigkeiten (Claim- und Disclaim-Management)
  • Immobilientransaktionen
  • Architekten und Ziviltechnikerrecht
  • Rechtliche Projektbegleitung bei Bauvorhaben
  • Miet- und Wohnrecht

BERUFLICHER WERDEGANG

  • derzeit Partner bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2010 bis 2018 Partner bei MSW Rechtsanwälte (nunmehr ATEUS Rechtsanwälte)
  • 2009 bis 2010 selbständiger Rechtsanwalt und Kooperationspartner bei Knirsch, Gschaider & Cerha Rechtsanwälte OG, 1010 Wien
  • 2005 bis 2009 Rechtsanwaltsanwärter in der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Knirsch, Gschaider & Cerha Rechtsanwälte OG, 1010 Wien
  • 2004 bis 2005 Gerichtspraktikum

AUSBILDUNG

  • seit 2009 Rechtsanwalt
  • 2008 Rechtsanwaltsprüfung (mit Auszeichnung bestanden)
  • 2004 bis 2005 LL.M.-Studium aus Europarecht mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht an der Donau-Universität Krems
  • 2003 bis 2004 EURO-JUS Universitätslehrgang für Europarecht – Akademischer Europarechtsexperte
  • 2002 bis 2004 Doktoratsstudium an der Universität Wien (Dr. iur.; mit Auszeichnung abgeschlossen)
  • 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.)

SEMINARE / VORTRAGSTÄTIGKEIT

Praxisseminare zum Bereich Immobilienrecht am WIFI WIEN:

    • Der Immobilienkauf
    • Bauverträge effizient abwickeln

 

KONTAKT
ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Dr. Dieter Stibi
Rechtsanwalt
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien, Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
E. stibi@ateus.at

Fabrikstraße 12
7344 Stoob, Austria
T. +43 (2612) 43466 17

 

 

PUBLIKATIONEN

2020

Aktuelles Immobilienhandbuch (Hrsg. Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder)
Kapitel zum Bauvertragsrecht

2019

Anmerkungen zu Entscheidungen des OGH:
Gesetzlicher Schuldbeitritt nach § 1409 ABGB auch bei Schenkung eines Hälfteanteils einer Liegenschaft unter Eheleuten
OGH 8 Ob 29/18z; ZRB 2019, 11

Praxishandbuch Bau & Recht (Hrsg. Kropiunik/Sabadello)
Beiträge zum Kapitel „Angebot und Bauvertrag“

FS 40 Jahre ÖGEBAU
Der Bauwerkvertrag in der Insolvenz – Grundlagen und praktische Überlegungen zu § 21 IO

2018

Handbuch „Der Energieausweis und die Energieeffizienz von Gebäuden“ (Hrsg. Artner/Trauninger)
Kapitel „Rechtliche Betrachtung zum Energieausweis“

Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft
Kapitel 3 – „Der Bauvertrag – vom Vertragsabschluss bis zur Fertigstellung“

Handbuch Straßenerhaltung und Straßenbetrieb (Hrsg. Weninger-Vycudil)
Kapitel 2.3.3 – „Planerhaftung bei Baumaßnahmen“

laufendes Praxishandbuch Bau & Recht (Hrsg. Kropiunik/Sabadello)
Kapitel „Mängelrüge“

Blogbeitrag PlanRadar-Blog
„ÖNORM B 2110 – Dokumentation auf der Baustelle“

2017

Anmerkungen zu Entscheidungen des OGH:

Umfang und Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses
OGH 4 Ob 197/16y; ZRB 2017, 167

Vergleichsgespräche / Vorbehalt in der Schlussrechnung
OGH 9 Ob 4/16b; ZRB 2017, 32

Vertragsstrafe bei einvernehmlicher Abänderung des Bauablaufs – Auslegung ÖNORM B 2110 – Beweislast bei richterlichem Mäßigungsrecht
OGH 7 Ob 68/16z; ZRB 2017, 58

Verjährung des Werklohnes
OGH 9 Ob 32/16w = ZRB 2017, 60

2016

Rechtliche Qualifikation des Architektenvertrags
OGH 6 Ob 196/15i; ZRB 2016, 36

2015

Vertragsstrafe bei Verzögerungen – Frage der Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten für eine fehlende Dampfsperre
OGH 2 Ob 2 Ob 176/14t; ZRB 2015, 151

Dokumentationsbestimmungen der ÖNORM B 2110 – juristische Bedeutung
ZRB 2015/3, XI

Prüffähigkeit der Rechnung, Nachweispflichten des Unternehmers
OGH 1 Ob 161/14d; ZRB 2015, 17

2012

laufendes Praxishandbuch Bau & Recht (Hrsg. Kropiunik/Sabadello)
Kapitel „Bauvertrag, Gewährleistung, Schadenersatz“

2010

Die Leistungsabweichung nach der ÖNORM B 2110 (2009)- Leistungsänderung und Störung der Leistungserbringung immolex 2010, 170

Anmerkungen zu Entscheidungen des OGH:

Ausscheiden der Mietrechte im Konkurs des Mieters
OGH 2 Ob 88/09v; immolex 2010/71

Schutzwürdiges Interesse des Mieters
OGH 6 Ob 125/09i; immolex 2010/61

Einstweilige Verfügung zur Abwehr des Abschrankens der Zufahrt zum gemieteten Parkplatz?
OGH 2 Ob 146/09y; immolex 2010/53

Streitigkeiten der Mitmieter über die Benützung der gemeinschaftlichen Sache
OGH 5 Ob 135/09b; immolex 2010/34

Beginn des Anhebungszeitraums nach § 46a Abs 3 Satz 2 MRG bei verspäteter Zustellung des Anhebungsbegehrens
OGH 5 Ob 7/09d; immolex 2010/26

Löschung einer Streitanmerkung als Zwischeneintragung?
OGH 5 Ob 18/09x; immolex 2010/20

Duldungspflicht des Mieters bei Eingriffen in sein Mietrecht
OGH 5 Ob 61/09w; immolex 2010/1

2009

Anmerkungen zu Entscheidungen des OGH:

Zur Zulässigkeit der vertraglichen Überwälzung von Vertragserrichtungskosten auf den Vorkaufsberechtigten
OGH 8 Ob 161/08x;immolex 2009/129

Keine Konkurrenz zwischen den Haftungsnormen des § 1319 und § 1319a ABGB
OGH 1 Ob 260/08d, immolex 2009/119

Beschädigung eines privaten Zauns durch Schneeräumung der Gemeinde
OGH 4 Ob 239/08p; immolex 2009/116

Kündigung eines Geschäftslokals – gleichwertige Verwendung
OGH 6 Ob 286/08i; immolex 2009/113

Keine Anzeige der Unternehmensveräußerung – Haftung des Geschäftsführers der Mietergesellschaft?
OGH 4 Ob 220/08v; immolex 2009/97

Bestandnehmer und Bestandgeber in einer Person
OGH 5 Ob 170/08y; immolex 2009/67

Rückforderung der Kaution
OGH 10 Ob 26/08h; immolex 2009/43

Ablösezahlung bei möglicher späterer WE-Begründung
OGH 5 Ob 124/08h; immolex 2009/17

2008

Anmerkung zum Antrag auf Nutzwertneufestsetzung – Außerstreitverfahren
OGH 5 Ob 29/08p; immolex 2008/148

2005

Energie und Steuern – Systematischer Überblick über die Ertrag-, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Mayer/Stibi, Verlag LexisNexis ARD Orac

2004

Dissertation zum Thema „Die Besteuerung von international tätigen Energieversorgungsunternehmen (umsatzsteuerrechtliche und verbrauchersteuerrechtliche Aspekte)“

<b>ALEXANDER STREHN</b></br> Ing. Dr. iur.

ALEXANDER STREHN
Ing. Dr. iur.

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TÄTIGKEITSBEREICH

  • Beratung beim Claim- und Disclaim-Management bei Bauvorhaben
  • Erarbeitung von Strategien zur Bewältigung von rechtlichen Problemen bei Bauvorhaben
  • Entwerfen von Verträgen für die Bauauftraggeber
  • Allianzverträge, alternative Vertrags- und Vergabemodelle, Partnerschaftsmodelle
  • Abwicklung von Bietverfahren zur Veräußerung von Liegenschaften und Bauten
  • Beratung im Rahmen der Entwicklung von Immobilienprojekten
  • Vertretung und Beratung bei Baustreitigkeiten
  • Vertragsmanagement für Bauträger, Immobilienfonds und Bauunternehmen
  • Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht
  • Architekten- und Ziviltechnikerrecht
  • Baurecht
  • Vertragsmanagement und Inkassowesen für Immobilienbetreiber
  • Vergaberecht
  • Betreuung von Ausschreibungen und Unterstützung von Auftraggebern und Bietern in Vergabeverfahren
  • Betreuung von Nachprüfungsverfahren

BERUFLICHER WERDEGANG

  • derzeit Partner bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2009 bis 2018 Partner bei MSW Rechtsanwälte (nunmehr ATEUS Rechtsanwälte)
  • 2007 bis 2009 Rechtsanwalt und Partner in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2002 bis 2006 Rechtsanwaltsanwärter in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2001 bis 2002 Gerichtspraktikum
  • 1991 bis 1998 Bautechniker / Bauleiter in der Bauwirtschaft

AUSBILDUNG

  • 2006 Rechtsanwaltsprüfung
  • 2001 bis 2003 Doktoratsstudium an der Universität Wien (Dr. iur. mit Auszeichnung)
  • 1995 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.; Top 1 % des inoffiziellen Rankings der Universität Wien)
  • 1986 bis 1991 Höhere Technische Lehranstalt (HTL) für Bautechnik in Wien

 

KONTAKT
ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Ing. Dr. Alexander Strehn
Rechtsanwalt
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
strehn@ateus.at

<b>RANA GOMARI</b></br> Mag.ª iur. LL. M.

RANA GOMARI
Mag.ª iur. LL. M.

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TÄTIGKEITSBEREICH

  • Baurecht und Bauvertragsrecht
  • Vertretung und Beratung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Baustreitigkeiten
  • Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht
  • Architekten- und Ziviltechnikerrecht
  • Abwicklung von Bietverfahren zur Veräußerung von Liegenschaften und Bauten
  • Beratung im Rahmen der Entwicklung von Immobilienprojekten
  • Schadenersatzrecht
  • Zivil- und Zivilverfahrensrecht

 

BERUFLICHER WERDEGANG

  • derzeit Partner bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2019 Rechtsanwaltsanwärterin bei ATEUS
  • 2018 Rechtsanwaltsanwärterin bei MSW Rechtsanwälte (jetzt: ATEUS)
  • 2017 Rechtsanwaltsanwärterin in einer Wiener Kanzlei
  • 2016 – 2017 Gerichtspraktikum im OLG Sprengel Wien
  • 2016 juristische Mitarbeiterin in einer Wiener Kanzlei
  • 2011 – 2013 Rechtsanwaltsgehilfin in Kanzleien in Tirol und Istanbul

 

AUSBILDUNG

  • 2023 LL.M. Wohn- und Immobilienrecht an der Universität Wien
  • 2016 Magister der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-
    Universität Innsbruck
  • 2013 Universität Oxford, Oriel College

 

SPRACHEN

Deutsch, Englisch, Türkisch

 

 

KONTAKT

ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Mag.ª iur. Rana Gomari LL. M.
Rechtsanwältin
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
gomari@ateus.at

<b>NIKOLAUS HILTZ</b></br> Mag. iur.

NIKOLAUS HILTZ
Mag. iur.

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TÄTIGKEITSBEREICH

  • Immobilientransaktionen und Entwicklung von Immobilienprojekten
  • Abwicklung von Bietverfahren zur Veräußerung von Immobilien
  • Miet- und Wohnrecht
  • Bau- und Bauvertragsrecht
  • Vertretung bei Baustreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
  • Forderungsbetreibungen und Exekutionsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Private Clients
  • Zivil- und Zivilverfahrensrecht

BERUFLICHER WERDEGANG

  • derzeit selbständiger Rechtsanwalt bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2013 – 2019: Rechtsanwaltsanwärter bei MSW Rechtsanwälte (nunmehr ATEUS Rechtsanwälte)
  • 2006 – 2013: Rechtsanwaltsanwärter in auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien in Wien
  • 2005 – 2006: Gerichtspraktikum im Sprengel des OLG Wien
  • 2001 – 2005: juristischer Mitarbeiter in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien

AUSBILDUNG

  • 2010: Rechtsanwaltsprüfung
  • 2005: Magister der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • 2000 – 2005: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

PUBLIKATIONEN

mehrere Entscheidungsbesprechungen zu immobilien- und baurechtlichen Entscheidungen des OGH in der ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht:

  • Wann ist eine vertragliche Verkürzung von Verjährungsfristen sittenwidrig? 8 Ob 164/08p, ZVB 2009/100.
  • Zur Qualifikation des Architektenvertrags als gemischter Vertrag. 2 Ob 203/08d, ZVB 2009/101.
  • Haftung des Wohnungseigentumsorganisators als Bauherr für Baumängel. 5 Ob 64/09m, ZVB 2010/10.
  • Auslegung einer Schriftformklausel bei subsidiärer Geltung der ÖNORM B2110. 7 Ob 35/08k, ZVB 2010/11.
  • Geforderte Sachkunde des Geschädigten und Mehrwert bei „Neu für Alt“. 1 Ob 261/08a, ZVB 2010/25
  • Auslegung einer Überwälzungsklausel des Generalunternehmers. 6 Ob 97/09x, ZVB 2010/26.
  • Ist der Einzelgewerke herstellende Subunternehmer von Schutz- und Sorgfaltspflichten aus dem Planungsvertrag mit dem Bauherrn umfasst? 2 Ob 128/09a, ZVB 2010/88.
  • Verjährung von Schadenersatzforderungen – Erkundigungsobliegenheiten des Geschädigten. 7 Ob 96/10h, ZVB 2010/129.
  • Entfall des Entgeltanspruchs bei Leistungsverweigerung eines Erfüllungsgehilfen. 6 Ob 216/10y, ZVB 2011/26.
  • Warnpflicht des Werkunternehmers bei Undeutlichkeiten in den vom Werkbesteller übermittelten Plänen. 2 Ob 185/10k, ZVB 2011/110.
  • Zur Erstreckung vertraglicher Schutzpflichten auf Dritte. 2 Ob 210/10m, ZVB 2011/111.
  • Warnpflicht des Statikers bei Änderung der Baugrubensicherung durch das ausführende Bauunternehmen? 3 Ob 94/11m, ZVB 2011/123.

 

KONTAKT
ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Mag. Nikolaus Hiltz
Rechtsanwalt
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
E. hiltz@ateus.at

<b>MARCO STEINDL</b><br>Mag. iur.

MARCO STEINDL
Mag. iur.

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» Lebenslauf (.pdf)

 

TÄTIGKEITSBEREICH

  • Wohn-, Wohnungseigentums- und Mietrecht
  • Baurecht und Bauvertragsrecht
  • Immobilientransaktionen
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
  • Insolvenzverwaltung
  • Allgemeines Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Forderungsbetreibungen und Exekutionsrecht

BERUFLICHER WERDEGANG

  • seit Oktober 2020 Rechtsanwaltsanwärter bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2019 bis 2020 Tätigkeiten als juristischer Mitarbeiter bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2019 bis 2020 Gerichtspraxis im OLG-Sprengel Wien
  • 2016 bis 2018 Teilzeit Assistenz bei Funk International Austria GmbH
  • seit 2023 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Burgenland

AUSBILDUNG

  • seit 2019 Universitätslehrgang „Wohn- und Immobilienrecht“ in Wien
  • 2014 bis 2019 Studium der Rechtswissenschaften in Wien

SPRACHEN: Deutsch, Englisch

 

KONTAKT
ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Mag. Marco Steindl
Rechtsanwaltsanwärter | Associate
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien, Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
E. steindl@ateus.at

Fabrikstraße 12
7344 Stoob, Austria
T. +43 (2612) 43466 17

<b>SARAH BOROJEVIC</b></br>Mag. iur.

SARAH BOROJEVIC
Mag. iur.

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TÄTIGKEITSBEREICH

  • Baurecht und Bauvertragsrecht
  • Vertretung bei Baustreitigkeiten (Claim- und Disclaim-Management)
  • Architekten und Ziviltechnikerrecht
  • Liegenschaftstransaktionen
  • Wohn-, Wohnungseigentums- und Mietrecht
  • Allgemeines Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
  • Forderungsbetreibungen und Exekutionsrecht

 

BERUFLICHER WERDEGANG

  • Seit Juli 2023 Rechtsanwaltsanwärterin bei ATEUS Rechtsanwälte
  • 2020 bis 2023 Rechtsanwaltsanwärterin in einer renommierten Wiener Kanzlei
  • 2020 bis 2021 Gerichtspraxis im OLG-Sprengel Wien
  • 2018 bis 2020 juristische Mitarbeiterin in einer renommierten Wiener Kanzlei

 

AUSBILDUNG

  • 2020 Magistra der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg

 

SPRACHEN

  • Deutsch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Englisch

 

KONTAKT

ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Mag.ª Sarah Borojevic
Rechtsanwaltsanwärterin / Associate
Wipplingerstraße 32 Mezzanin
1010 Wien, Austria

T. +43 (1) 533 77 84-10
F. +43 (1) 533 77 84-20
E. borojevic@ateus.at

TEAM

Bevor du sprichst, lasse deine Worte durch drei Tore schreiten. Beim ersten Tor frage: „Sind sie wahr?“ Am zweiten frage: „Sind sie notwendig?“ Am dritten Tor frage: „Sind sie freundlich?“

(Rumi)
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TEAM

Bevor du sprichst, lasse deine Worte durch drei Tore schreiten. Beim ersten Tor frage: „Sind sie wahr?“ Am zweiten frage: „Sind sie notwendig?“ Am dritten Tor frage: „Sind sie freundlich?“

(Rumi)

Unsere Kanzlei

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Ihre rechtlichen Fragen.
Unsere kompetente Auskunft.

ATEUS Rechtsanwälte widmen sich Ihrem Anliegen gerne persönlich. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unser freundliches Team. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Bitte beachten Sie: durch das Senden einer E-Mail an uns entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Wir werden Ihre Anfrage aber selbstverständlich vertraulich behandeln.

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